Die folgende Version dieser Richtlinie ist noch nicht in Kraft getreten:
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Künftige Richtlinienversion (tritt am 01.01.2026 in Kraft) (PDF 921,65 kB)
Version vom 18.06.2025, veröffentlicht im BAnz AT 20.11.2025 B2
Richtlinie über die Ausstattung der stationären Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik mit dem für die Behandlung erforderlichen therapeutischen Personal gemäß § 136a Absatz 2 Satz 1 SGB V – PPP-RL
Die Richtlinie legt geeignete Maßnahmen zur Sicherung der Qualität in der psychiatrischen, kinder- und jugendpsychiatrischen und psychosomatischen Versorgung fest. Dazu werden insbesondere verbindliche Mindestvorgaben für die Ausstattung der stationären Einrichtungen mit dem für die Behandlung erforderlichen Personal für die psychiatrische und psychosomatische Versorgung bestimmt. Die mit dieser Richtlinie festgelegten verbindlichen Mindestvorgaben sind keine Anhaltszahlen zur Personalbemessung.
Die folgende Version dieser Richtlinie ist noch nicht in Kraft getreten:
Version vom 18.06.2025, veröffentlicht im BAnz AT 20.11.2025 B2
Archiv
Ab Erfassungsjahr 2026
Die Datenübermittlung nach § 11 Abs. 2 PPP-RL erfolgt ab dem Erfassungsjahr 2026 jährlich auf Basis einer Spezifikation – und nicht mehr quartalsweise per Servicedokument (Excel-Datei). Das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) ist mit der Erstellung und Veröffentlichung der Spezifikation für die QS-Filter- und Dokumentationssoftware beauftragt.
Das nachfolgende Servicedokument für das Erfassungsjahr 2026 ist von stationären Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik nur noch für das Melden einer Nichterfüllung der einrichtungs- und quartalsbezogenen Mindestvorgaben zu nutzen (siehe § 11 Abs. 3 PPP-RL):
Die stations- und monatsbezogene Dokumentation (Teil B des Nachweises in Anlage 3 der PPP-RL) entfällt ab dem Erfassungsjahr 2026 ersatzlos.
Das Servicedokument für das Erfassungsjahr 2026 basiert auf der PPP-RL – nähere Erläuterungen sind auch in der Datei Häufig gestellte Fachfragen (Vorabversion für 2026)(PDF 1,58 MB) zu finden. Bei weiteren inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an folgende E-Mail-Adresse: PPP-RL@g-ba.de
Bis Erfassungsjahr 2025
Nachfolgend finden Sie die Servicedokumente für das Nachweisverfahren bis zum Erfassungsjahr 2025
Teil A
Archiv – Teil A
Teil B
Archiv – Teil B